Ina Egner-Franke

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Vorsorge

Der Begriff Altersvorsorge umfasst die Gesamtheit aller Maßnahmen, die Sie während Ihres Lebens treffen, um im Alter oder nach dem Ende der Erwerbstätigkeit Ihren weiteren Lebensunterhalt bestreiten können.  Der Altersvorsorge dienen erworbene Anwartschaften und/oder angespartes Vermögen.

Die heutige Altersvorsorge in Deutschland basiert auf den so genannten drei Säulen:

  • Die gesetzliche Vorsorge nach dem Umlageverfahren.
  • Die erwerbsbasierte Alterssicherung.
  • Private Vorsorge.

Die Formen der staatlich geförderten Altersvorsorge (Rürup- und Riester-Rente) sind im Zuge der letzten großen Rentenreformen entstanden. Sie sollen unter anderem das sinkende Rentenniveau kompensieren. Diese Formen der Altersvorsorge unterliegen besonderen Regelungen. Dazu gehört, dass eine staatlich geförderte Altersvorsorge nicht beliehen, veräußert oder vererbt bzw. verpfändet werden kann.