Btriebshaftpflichtversicherung
Für Selbständige, Gewerbetreibende, Firmeninhaber und Freiberufler ist eine Betriebshaftpflichtversicherung unabdingbar. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haften Sie für alle Schäden, die Sie vorsätzlich, grob fahrlässig oder fahrlässig einem Dritten zufügen. Die Ersatzhöhe ist nicht begrenzt. Daher ist eine Vorsorge für den Ernstfall sehr wichtig.